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Info Broschüre

Taxordnung

Grundsätzliches und Festlegung der Taxen:

  • Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Heims richten.
  • Gemäss Pflegegesetz des Kantons Aargau sind vollkostendeckende Tarife festzulegen. In den Taxen ist auch ein Investitionsanteil einberechnet.
  • Die Taxordnung berücksichtigt die Grundlagen der Leistungsvereinbarung vom Dezember 2010 mit der Gemeinde Muri.
  • Der Stiftungsrat passt diese Taxen nach Bedarf an. Er hält sich dabei an die Vorgaben des Vertrages mit santésuisse und dem Departement Gesundheit und Soziales.
  • Die Kosten setzen sich zusammen aus der Pensionstaxe, den Pflege- und Betreuungs-taxen sowie den zusätzlichen, individuellen Kosten.
  • Die krankenkassenpflichtigen Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden mit dem Erfassungssystem (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) „BESA“ ermittelt.
  • Die Einteilung in die Pflegestufen erfolgt erstmals bei Eintritt, anschliessend halb-jährlich. Alle Einteilungen erfolgen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und dessen Einverständnis.
  • Die Einteilung in die Pflegestufe gilt für die Verrechnung der Pflege- und der Betreuungstaxen.
  • Bei einer bleibenden, signifikanten Statusveränderung erfolgt eine neue Einstufung.
  • Bei einer Rückkehr aus dem Spital wird ab dem ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege- und Betreuung die veränderte Pflegestufe verrechnet.
  • Vorübergehende zusätzliche Leistungen (z.B. bei Grippe, vorübergehenden Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis zu 14 Tagen und ähnlichen Situationen, die keine signifikante Statusveränderung herbeiführen) haben keinen Einfluss auf die Pflegeeinstufung.
  • Aufwendungen, die nicht in den Pensions- resp. Pflege- oder Betreuungstaxen enthalten sind, werden separat, pauschal oder nach Stundenansatz verrechnet. Die gängigsten Zusatzkosten sind in der Taxordnung aufgeführt.
  • Alle Kosten werden einzeln auf der Monatsrechnung ausgewiesen.

Schnuppern – Praktikum